ÜBER DIESE LEITLINIEN
Über diese Leitlinien
Diese Leitlinien richten sich an befugte Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere öffentliche Stellen, die im Rahmen eines offiziellen Verfahrens Informationen anfordern. Sexty wird betrieben von HISECORE sp. z o.o., Nowy Świat 33/13, 00-029 Warsaw, Poland, KRS 0001099591, NIP 5223294892, REGON 528343145.
Nutzer, die eigene Daten anfordern, und private Parteien müssen die passenden Datenschutz-, Support- oder Rechtskanäle nutzen.
ERFORDERLICHE RECHTSGRUNDLAGE
Erforderliche Rechtsgrundlage
Vor der Offenlegung nicht öffentlicher Nutzerdaten verlangt Sexty eine geeignete und gültige Rechtsgrundlage. Jede Anfrage wird auf Rechtmäßigkeit, Befugnis, Umfang und Bestimmtheit geprüft; unvollständige, zu weite oder rechtswidrige Anfragen können geklärt, abgelehnt oder angefochten werden.
ANFRAGE EINREICHEN
Anfrage einreichen
Befugte Stellen können den auf dieser Seite genannten offiziellen Kontakt nutzen und sollten möglichst von einer Behördendomain schreiben. Vollständige Unterlagen sowie relevante Kopfzeilen und Anhänge sind beizufügen.
ERFORDERLICHE ANGABEN
Erforderliche Angaben
Eine Anfrage sollte Behörde, Staat und Zuständigkeit, verantwortliche Amtsperson, offizielle E-Mail, Aktenzeichen, Rechtsgrundlage, einschlägige Anordnung, gesuchte Angaben, Zeitraum, passende Sexty-Referenzen und eine rechtlich begründete Frist enthalten.
- Vollständiger Name der anfragenden Behörde.
- Staat und Zuständigkeit.
- Name, Funktion und offizielle Kontaktdaten der verantwortlichen Person.
- Offizielle E-Mail-Adresse.
- Akten- oder Referenznummer.
- Rechtsgrundlage der Anfrage.
- Kopie der einschlägigen Anordnung oder sonstigen Befugnis.
- Klare Beschreibung der gesuchten Informationen.
- Relevanter Zeitraum.
- Ausreichende Sexty-Referenzen.
- Gewünschte Frist und deren Rechtsgrund.
KONTO ODER AKTIVITÄT IDENTIFIZIEREN
Konto oder Aktivität identifizieren
Soweit bekannt und verfügbar, können Referenzen eine Konto-ID, bestätigte E-Mail-Adresse, Gesprächs-ID oder einen anderen dienstspezifischen Bezug umfassen. Sexty garantiert nicht, dass zu jeder Referenz noch Daten vorhanden sind.
DATENVERFÜGBARKEIT
Datenverfügbarkeit
Verfügbare Informationen hängen von der Nutzung, den betroffenen Funktionen, geltenden Aufbewahrungsfristen und dem Fortbestand der Daten ab. Sexty garantiert keine bestimmte Datenkategorie; diese Leitlinien schaffen keine neue Aufbewahrungsfrist.
SICHERUNGSANFRAGEN
Sicherungsanfragen
Soweit gesetzlich zulässig, kann die Sicherung vorhandener Informationen bis zum Erhalt des für eine Offenlegung erforderlichen Verfahrens beantragt werden. Die Sicherung erlaubt noch keine Offenlegung und hängt von Recht und technischer Möglichkeit ab.
NOTFALLANFRAGEN
Notfallanfragen
Bei einer echten Notlage mit unmittelbarer Gefahr für Leben oder schwere körperliche Schäden kann eine befugte Behörde eine Notfallanfrage stellen. Sie wird einzelfallbezogen geprüft und muss Gefahr, betroffene Person, Unmittelbarkeit, gesuchte Daten, deren Nutzen und offizielle Kontaktdaten erläutern.
- Art des Notfalls.
- Identität der gefährdeten Person.
- Grund für die angenommene Unmittelbarkeit.
- Gesuchte Informationen.
- Wie sie den Schaden verhindern können.
- Offizielle Kontaktdaten der Behörde.
NOTFÄLLE ZUM SCHUTZ VON KINDERN
Notfälle zum Schutz von Kindern
Anfragen zu vermuteter sexueller Ausbeutung oder Misshandlung von Kindern oder einer unmittelbaren Gefahr für Minderjährige müssen den Kinderschutzbezug klar benennen. Sexty kann gesetzlich erforderliche oder erlaubte Sicherungs-, Schutz- und Meldemaßnahmen ergreifen.
INTERNATIONALE ANFRAGEN
Internationale Anfragen
Ausländische Behörden müssen gegebenenfalls ein anerkanntes internationales Rechtshilfeverfahren nutzen. Sexty kann ein nach dem für den Anbieter geltenden Recht anerkanntes Verfahren verlangen.
UMFANG UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
Umfang und Verhältnismäßigkeit
Sexty legt Anfragen eng aus und gibt nur Daten heraus, die von einem gültigen Verfahren erfasst sind. Nicht angemessen mit der Untersuchung verbundene Angaben sollten nicht angefordert werden.
NUTZERBENACHRICHTIGUNG
Nutzerbenachrichtigung
Soweit zulässig und angemessen, kann Sexty Nutzer informieren. Eine Mitteilung kann bei gesetzlichem Verbot, wirksamer Geheimhaltungspflicht oder Gefahr für Personen beziehungsweise Ermittlungen verzögert oder unterlassen werden.
VERTRAULICHKEIT
Vertraulichkeit
Anfragen und Korrespondenz können sensible Angaben enthalten. Geschützte Unterlagen sind über offizielle und sichere Kanäle zu übermitteln.
ANFRAGEN VON NUTZERN UND PRIVATEN
Anfragen von Nutzern und Privaten
Diese Leitlinien gelten für befugte Behörden. Nutzer verwenden für eigene Daten die Datenschutz- oder Supportkanäle; private Parteien nutzen das anwendbare Zivilverfahren. Betrügerische, unbefugte oder rechtswidrige Anfragen können abgelehnt werden.
KEIN DIREKTER SYSTEMZUGRIFF
Kein direkter Systemzugriff
Sexty gewährt keinen direkten oder unbeschränkten Zugang zu Konten, Gesprächen oder internen Systemen. Jede Anfrage wird einzeln im passenden Rechtsverfahren bearbeitet; ein dauerhafter oder allgemeiner Zugriff entsteht nicht.
KONTAKT FÜR STRAFVERFOLGUNG
Kontakt für Strafverfolgung
Nutzen Sie die offizielle Adresse unten und einen Betreff wie LEGAL REQUEST - [Agency] - [Case Number], PRESERVATION REQUEST - [Agency] - [Case Number] oder EMERGENCY REQUEST - [Agency] - [Case Number]. Andere Anliegen gehören in die normalen Support- oder Datenschutzkanäle.
Offizieller Kontaktcontact@sexty.chatLETZTE AKTUALISIERUNG
Letzte Aktualisierung
Letzte Aktualisierung: 1. September 2026. Es gilt die aktuell unter dieser Adresse veröffentlichte Fassung.